Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Germersheim können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Bundesrat und Bundestag haben das Bildungs- und Teilhabepaket am 25. Februar 2011 in kommunaler Trägerschaft beschlossen. Die Kreisverwaltung Germersheim ist für die Gesamtkoordination und -organisation verantwortlich.
Im Landkreis Germersheim sind mehr als 3.400 Kinder und Jugendliche betroffen. Sie haben jetzt einen Rechtsanspruch auf Bildung und auf „Mitmachen“.
Kinder und Jugendliche aus Familien,
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre.
Ausnahme: Bei Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Sportverein, Musikunterricht usw.) liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren. Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen.
Anträgen und weitere Informationen finden Sie hier.